NACHRICHTEN
März 2012
Verwaltungsratssitzung / Mitgliederversammlung 2012
Die diesjährige Verwaltungsratssitzung und Mitgliederversammlung findet am 30.05.2012 im Haus des Buches - Max Tau Saal , Braubachstr. 16, 60311 Frankfurt statt. Die offiziellen Einladungen erhalten Sie Ende April.
Januar 2012
Wir sind umgezogen
Ab 01.01.2012 lautet unsere neue Adresse:
Ausgleichsvereinigung Verlage e.V.
Haus des Buches
Braubachstraße 16
60311 Frankfurt am Main
Oktober 2011
Frankfurter Buchmesse 2011
Wir informieren Sie gerne persönlich auf der Frankfurter Buchmesse über die Ausgleichsvereinigung und die administrative Abwicklung der Künstlersozialabgabe. Bitte teilen Sie uns Ihre Terminwünsche per E-Mail u.zymolka@av-verlage.de oder telefonisch unter 069 / 216586-08 mit.
6. September 2011
Abgabesatz 2012 stabil bei 3,9 %
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab nunmehr den Abgabesatz für 2012 bekannt. Die Künstlersozialabgabe kann auch für das Jahr 2012 mit 3,9 % auf niedrigem Niveau konstant gehalten werden.
Die Veröffentlichung der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2012 erfolgte im BGBI. I 2011, Nr. 47, Seite 1831.
August 2011
Bundessozialgericht:
Honorarzahlungen an Kommanditgesellschaften sind nicht abgabepflichtig
(vgl. unsere Nachricht vom 8. September 2010)Honorarzahlungen an Kommanditgesellschaften sind nicht abgabepflichtig
Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor und ist im Netz unter:
http://juris.bundessozialgericht.de
Urteil vom 12.8.2010, B 3 KS 2/09 R
zu finden.
4. August 2011
Umsatzmeldung 2010
Die Meldebögen für Verlage (incl. Bühnen- und Theaterverlage) sind auf dem Postweg und stehen zum Download im Netz bereit.
Die Meldungen sind bis spätestens 30. September 2011 einzureichen.
Juli 2011
Künstlersozialabgabesatz 2012
Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf der Künstlersozialabgabeverordnung soll der Abgabesatz auch 2012 bei 3,9 % stabil bleiben.
Der Entwurf ist zwar noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, es gibt aber keine Anzeichen, dass noch Änderungen erfolgen werden.
Juni 2011
Berliner Buchtage 9./10. Juni 2011
An den Berliner Buchtagen am 9. und 10. Juni 2011 steht Ihnen Herr Eckhard Kloos gerne für Informationsgespräche zur Verfügung. Kontakt bitte über das Tagungsbüro.
März 2011
Verwaltungsratsitzung/Mitgliederversammlung 2011
Die diesjährige Verwaltungsratsitzung mit anschließender Mitgliederversammlung wird am 21.Juni 2011 stattfinden.
Die offizielle Einladung verschicken wir mit der Tagesordnung ca. 4 Wochen vor der Sitzung.
Januar 2011
Katharina Winter in Vorstand der Ausgleichsvereinigung Verlage gewählt
Zum Beginn des Jahres hat der Verwaltungsrat der Ausgleichsvereinigung Verlage Katharina Winter in den ehrenamtlichen Vorstand gewählt. Winter ist Justitiarin im Eichborn Verlag und leitet dort die Bereiche Recht, Personal und Investor Relations.
Sie folgt im Vorstand Henriette Kramer, die ihren Verlag im letzten Jahr in andere Hände gegeben hat. Die Ausgleichsvereinigung Verlage regelt für ca. 600 Verlage die Meldung und das Inkasso der Künstlersozialabgabe.
16. Dezember 2010
Endabrechnungen 2009
Die Endabrechnungen für das Jahr 2009 werden Anfang Januar zusammen mit den Vorauszahlungsrechnungen 2011 und den Beitragsrechnungen an unsere Mitglieder versendet.
15. Dezember 2010
Grundsätzliches zum Künstlersozialversicherungsgesetz
Häufig werden Widersprüche gegen die Erhebung der KSA mit der Begründung erhoben, dass KSVG sei verfassungswidrig geworden. Es wird Bezug genommen auf einen Mustertext des Bundes der Steuerzahler.Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Die Erhebung ist nicht verfassungswidrig.Die KSK verweist auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.09.2010 Az. L4 KR 3419/09, welches hier auszugsweise wiedergegeben wird:Unabhängig von dem begrenzten Prüfungsumfang hinsichtlich des Bescheids vom 02. November 2007 ist der Senat auch nicht davon überzeugt, dass das KSVG verfassungswidrig ist. Eine andere Beurteilung als im Beschluss des BVerfG vom 08. April 1987 (u.a. 2 BvR 909/82 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), in welchem die verfassungsrechtlichen Fragen vom BVerfG geklärt worden sind (vgl. BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 1998 - 1 BvR 1670/97 -, veröffentlicht in juris), ist unter Berücksichtigung der von der Klägerin erhobenen Einwände nicht veranlasst.
Die Belastung der Vermarkter mit der Künstlersozialabgabe zur Finanzierung eines Teils der Kosten der Sozialversicherung selbständiger Künstler und Publizisten findet ihre Rechtfertigung in dem besonderen kulturgeschichtlich gewachsenen Verhältnis zwischen selbständigen Künstlern und Publizisten auf der einen sowie den Vermarktern auf der anderen Seite. Für den Senat ist nicht erkennbar, dass sich an diesem besonderen Verhältnis etwas geändert hat.
Soweit die Klägerin meint, jede Berufsgruppe, die selbstständig arbeite, habe für ihre soziale Sicherung selbst aufzukommen, übersieht sie, dass der Gesetzgeber bei bestimmten Selbstständigen ein soziales Absicherungsbedürfnis sieht und diese deshalb in die sozialen Sicherungssysteme mit einbezogen hat, wie bestimmte Selbstständige in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Satz 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI; vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteile vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R und B 12 R 7/08 R -, veröffentlicht in juris) oder die Landwirte und auch deren Ehegatten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG; vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 1 BvR 558/99 - SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 und Nichtannahmebeschluss vom 01. März 2004 -1 BvR 2099/03 -SozR 4-5868 §1 Nr. 3).
Ein strukturelles Vollzugsdefizit vermag der Senat jedenfalls derzeit nicht zu erkennen. Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des KSVG und anderer Gesetze vom 12. Juni 2007 (BGB1. I, S.1034) hat der Gesetzgeber Änderungen der gesetzlichen Vorschriften vorgenommen, die der Herstellung von Beitrags- und Abgabegerechtigkeit, der Stabilisierung der Finanzierung und damit der Stärkung der Künstlersozialversicherung dienen sollen und im Dialog mit den Vertretern der Künstler und Publizisten sowie der abgabepflichtigen Verwerter entwickelt worden sind (Bundestags-Drucksache 16/4374 S. 8). Insbesondere ist durch Art. 2 Nr. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des KSVG und anderer Gesetze § 28p SGB IV um den Abs. 1a ergänzt worden, der den Trägem der Rentenversicherung eine Prüfpflicht bei den Arbeitgebern als eigene Aufgabe überträgt, ob diese ihre Meldepflichten nach dem KSVG ordnungsgemäß erfüllen und die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten. Dieses Gesetz hat die Klägerin bei ihren Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit nicht berücksichtigt.
8. September 2010
Urteil des Bundessozialgerichts B 3 KS 2/09 R
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts sind Honorarzahlungen an Kommanditgesellschaften nicht (mehr) künstlersozialabgabepflichtig. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor - insbesondere ob auch andere juristische Personen -ohG, GbR- betroffen sind. Die Checkliste wird in diesem Punkt nach der Urteilsbegründung geändert.
20. August 2010
Buchmesse 2010 Frankfurt/Main
Gerne stehen wir Ihnen während der Frankfurter Buchmesse für Informationsgespräche zur Verfügung. Terminwünsche teilen Sie uns bitte telefonisch (069 21658608 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr) oder per E-Mail (u.zymolka@av-verlage.de) mit.
19. August 2010
Umsatzmeldebögen Bühnen- und Theaterverlage für das Geschäftsjahr 2009 stehen zum Download bereit
6. August 2010
Künstlersozialabgabe bleibt in 2011 unverändert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat soeben bekanntgegeben, dass der Abgabesatz für 2011 unverändert 3,9% der abgabepflichtigen Honorare beträgt.
6. August 2010
Umsatzmeldebögen Verlage für das Gechäftsjahr 2009 stehen zum Download bereit
12. Februar 2009
AV Verlage auf der Buchmesse Leipzig
Auf der Buchmesse besteht die Möglichkeit sich persönlich über alle Fragen der Ausgleichsvereinigung und der administrativen Abwicklung der Künstlersozialabgabe zu informieren. Bitte teilen Sie uns Ihre Terminwünsche über das Kontaktformular oder per Telefon (069 21 65 86 08 zwischen 9.00 und 12.00 Uhr) mit.
23. September 2008
Sturm im Wasserglas oder Wie schwimmfähig sind Enten
Die Nachricht von der Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung war eine Ente, die fast zwei Wochen lang das Wasser aufwühlte wie ein Sturm.
Das Gute an diesem Ereignis war, dass manch ein Politiker, der bisher noch nicht dezidiert und positiv zum Künstlersozialversicherungsgesetz Stellung bezogen hatte, dies nun deutlich getan hat.
Negativ und besorgniserregend ist die Tatsache, dass in wichtigen Gremien Informationen - woher sie immer kommen mögen - offenbar ohne jede Sachkenntnis verarbeitet werden. Es ist zwar richtig, dass das KSVG keine einfache Materie ist und einen hohen zusätzlichen buchhalterischen Aufwand erfordert.
Als Lösung des spezifischen administrativen Problems propagiert deshalb die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven die Gründung von Ausgleichsvereinigungen. Und die Erfahrung der Ausgleichsvereinigung Verlage zeigt, wie eine wichtige Verwertergruppe effektiv das administrative Problem löst.
Empfehlung an den Bundesrat: Bevor die nächste Ente im Wasserglas schwimmt, sich mit den Fakten vertraut zu machen!
Empfehlung an die Verwerter: Dem Gesetz zu folgen und die Künstlersozialabgabe zu zahlen! Denn wenn alle zahlen, wird die Last für jedes einzelne Unternehmen leichter zu tragen.
29. Juli 2008
Abgabesatz 2009
Das BMAS informiert, dass der Abgabesatz für das nächste Jahr auf 4.4% abgesenkt werden kann. Der neue Satz ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, es ist jedoch nicht mit einer Veränderung zu rechnen.
29. Juli 2008
Künstler erwarten deutlichen Einkommenszuwachs 2008
Zum Ende eines jeden Jahres müssen die in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstler und Publizisten für das kommende Jahr ihr Einkommen schätzen.
Fand vom Jahr 2006 zum Jahr 2007 noch ein sehr moderater Anstieg um 280 € im Jahr statt, steigt die Einkommenserwartung von 2007 auf 2008 um 1.522 € im Jahr. In der Berufsgruppe Wort steigt der Betrag sogar um 1.987 €. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Steigerungen längerfristig auf die Abgabesätze der KSK auswirken. Es liegt nahe, dass die Einkommenszuwächse auch durch die intensivierte Prüfung durch die KSK verursacht sind.


